Notarielle Akte für Immobilien
in unseren Kanzleien in Bozen und St. Ulrich
Notarielle Urkunden im Immobilienbereich zählen zweifellos zu den menschlich und wirtschaftlich wichtigsten Vorgängen im Leben. Deshalb verlangt der Staat, dass der Vertrag von einem unparteiischen und spezialisierten öffentlichen Amtsträger – dem Notar – abgeschlossen wird. Der Notar gewährleistet, dass das Geschäft im Einklang mit dem Willen aller beteiligten Parteien erfolgt und gesetzeskonform ist.
Was Kaufverträge (und Darlehen) betrifft, empfehlen wir, sich von Anfang an, an den Notar zu wenden: Kaufangebote und Vorverträge sind beim Erwerb einer Immobilie bereits verbindlich. Auf diese Weise können auch mögliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Darlehenspraxis frühzeitig geprüft werden – etwa die Notwendigkeit, Genehmigungen im Zusammenhang mit bestehenden Landesbindungen einzuholen oder gegebenenfalls Hypothekenlöschungen vorzunehmen.
Ein weiterer für Bürgerinnen und Bürger sehr wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, rechtzeitig über die Zukunft des eigenen Vermögens zu verfügen und den Vermögensübergang auf die nächsten Generationen zu regeln. Der Abschluss der sogenannten familienrechtlichen Gestaltungsakte ermöglicht es einerseits, möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, und andererseits, im konkreten Fall die steuerlich günstigsten Lösungen umzusetzen.
Im Bewusstsein, wie sensibel bestimmte Vorgänge sind und wie wichtig es ist, alle passenden Fragen stellen zu können, um größtmögliche Klarheit zu erlangen, steht Ihnen das Team Zafira vom ersten Kontakt bis nach der Beurkundung zur Verfügung, um jeden Zweifel auszuräumen.
Immobilienkaufvertrag
Darlehen, Hypothekenlöschungen und Umschuldungen
Schenkungen
Immobilienteilungen
Rent to buy
Wohnimmobilien Leasing
Wer betreut Ihr Anliegen?
Dr.in Gabriela Zanchetta
Expertin für Immobilienrecht, deutsche Muttersprachlerin; spezialisiert auf Grundbuchangelegenheiten (Teilungspläne und deren Änderungen), familienrechtliche Gestaltungen (Familienvertrag) sowie das Rechtsinstitut des „geschlossenen Hofes“.
Dr. Carmine Riccio
Experte für Immobilienrecht; spezialisiert auf steuerliche Aspekte von Immobiliengeschäften, Auswirkungen von Landesbindungen auf Immobilienurkunden sowie die Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
RAin. Claudia Facchini
Rechtsanwältin der Anwaltskammer Bozen, zweisprachig; arbeitet mit der Kanzlei zusammen und befasst sich hauptsächlich mit Immobilienrecht.
Dr. Luca Roccazzella
Spezialisiert auf Immobilienrecht und insbesondere auf das Regime der Grundbuch-/Registraturstellen; befasst sich mit der Ausarbeitung von Immobilienverträgen nicht nur zwischen Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen (Leasing- und Rent-to-buy-Verträge).
Für Informationen und Klärungen zu Darlehen können Sie sich an Giada Rizzati wenden, eine Mitarbeiterin, die auf die Erstellung dieser Urkunden spezialisiert ist.