Notarielle Urkunden für Einrichtungen des Dritten Sektors
in unseren Kanzleien in Bozen und St. Ulrich
Vereine, Stiftungen, Sozialförderungsvereine (APS), Freiwilligenorganisationen (ODV), Amateursportvereine (ASD), Sozialunternehmen und Sozialgenossenschaften sowie Non-Profit-Organisationen sind Akteure, die grundlegende Tätigkeiten für die Entwicklung des sozialen Gefüges unseres Gebiets ermöglichen.
Die Vereinigungsfreiheit – unabhängig vom Zweck (solidarisch, freizeitbezogen, kulturell) – findet ihren Ausdruck in der Möglichkeit, Ziele über verschiedene Organisationsformen zu verfolgen. Für deren Wahl ist es sinnvoll, die Beratung des eigenen Vertrauensnotars in Anspruch zu nehmen.
Durch eine maßgeschneiderte Beratung können Sie den rechtlichen Rahmen von Anfang an klar erfassen, einschließlich der steuerlichen und juristischen Auswirkungen des komplexen Weges zur Anerkennung als Einrichtung des Dritten Sektors (ETS).
Zafira Notare bietet Ihnen umfassende Unterstützung in allen Lebensphasen einer Einrichtung des Dritten Sektors: von der Gründung über die Satzungsanpassung bis zur Begleitung der Ereignisse im Leben der ETS – mit Kontinuität.
Vorberatung und Orientierung
Ausarbeitung der Gründungsurkunde
Eintragung in das nationale Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS)
Unterstützung bei der Überprüfung der Satzung
Protokolle von Versammlungen
Kontinuierliche Betreuung
Wer betreut Ihr Anliegen?
Die Kanzlei Zafira arbeitet mit auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die präzise und termingerechte Unterstützung leisten. Dank der über Jahre aufgebauten Erfahrung und unterstützt bei der Aktenverwaltung und den entsprechenden Formalitäten von Margherita Barresi, qualifizierte Mitarbeiterin für gesellschaftsrechtliche Pflichten, stehen Ihre Anliegen stets ganz oben auf unserer Prioritätenliste.
margherita.barresi@zafiranotai.it
societa@zafiranotai.it